Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei liegt auf dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes sind wird u. a. wie folgt tätig:
- Kündigungsschutz, Abfindungen
- Sozialplan, Interessensausgleich
- Abmahnungen und Zeugnisse
- Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit
- Befristete Arbeitsverhältnisse
- Freie Mitarbeiter, Scheinselbstständigkeit
- GmbH-Geschäftsführer
- Recht der Berufsausbildung sowie Schutz besonderer Personengruppen (Schwangerer und Mütter, Schwerbehinderter
und Jugendlicher)
- geringfügige Beschäftigungen, Mini-Jobs
- insolvenzrechtliche Fragestellungen
- Vergütungsproblematik sowie sonstige Lohnfragen, Überstunden
- Versetzungen
- Urlaubsrecht
- allgemeines und besonderes Betriebsverfassungsrecht